ECC-Umstellung: Was Arzt- & Zahnarztpraxen wissen müssen
ECC-Umstellung: Was Arzt- & Zahnarztpraxen wissen müssen
Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen rund um die ECC-Fähigkeit von Heilberufsausweisen (eHBA), Praxisausweisen (SMC-B) und Gerätekarten (gSMC-KT) – ausgelöst durch Schreiben der KZV und KV sowie Informationen der Bundesdruckerei zum Ablaufen verschiedener Telematik-Karten. Doch was genau steckt dahinter? Welche Ihrer Karten sind betroffen, welche Fristen gelten und wie bereiten Sie Ihre Praxis rechtzeitig vor? Wir klären auf!
Worum geht es bei der ECC-Umstellung?
Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen stellt derzeit von der älteren RSA-Verschlüsselung auf das modernere Verfahren ECC („Elliptic Curve Cryptography“) um. Betroffen sind insbesondere:
- der elektronische Heilberufsausweis (eHBA),
- die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B),
- sowie die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT).
Warum gibt es diese Umstellung?
Die bisherigen RSA-Zertifikate gelten technisch und regulatorisch nicht mehr als langfristig zukunftssicher. ECC bietet bei deutlich kleinerer Schlüssellänge ein höheres Sicherheitsniveau, arbeitet schneller und benötigt weniger Rechenleistung. Deshalb wird ECC künftig verpflichtender Standard in der Telematikinfrastruktur.
Was bedeutet das praktisch für Ihre Praxis?
Ohne ECC-fähige Karten und Systeme können wichtige TI-Dienste künftig nicht mehr genutzt werden, zum Beispiel:
- E-Rezepte,
- elektronische AU (eAU),
- KIM-Kommunikation,
- elektronische Signaturen,
- der Zugriff auf TI-Dienste insgesamt.
Nicht ECC-fähige Arzt- bzw. Zahnarztausweise (eHBA) und nicht ECC-fähige Praxiskarten (SMC-B), werden zum 30.06.2026 gesperrt. Nicht ECC-fähige Gerätekarten (gSMC-KT) müssen zwingend bis zum 31.12.2026 getauscht worden sein.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um Ihren Praxisbetrieb störungsfrei aufrechtzuerhalten.
Welche Fristen gelten für die Umstellung von RSA auf ECC?
- eHBA (RSA / Generation 2.0):
spätestens 30.06.2026 - SMC-B (RSA / Generation 2.0):
spätestens 30.06.2026 - gSMC-KT (Gerätekarten der Kartenterminals):
spätestens 31.12.2026 - „RSA-only"-Konnektoren mussten bereits bis 31.12.2025
ersetzt werden (diese Frist ist abgelaufen)
Wie erkenne ich, ob mein eHBA oder meine SMC-B-Karte betroffen ist?
Viele Anbieter informieren betroffene Praxen automatisch. Dennoch sollte jede Praxis die ECC-Fähigkeit von eHBA und SMC-B prüfen. Schauen Sie hierzu in Ihre Vertragsunterlagen, bei welchem Anbieter Sie Ihre Karten und Ausweise bisher bestellt haben. Stellen Sie eine Anfrage unter Angabe der Kartennummer über das Bestellportal Ihres Anbieters (z. B. Bundesdruckerei, D-Trust, Medisign etc.).
Bitte beachten Sie außerdem: In Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) für die Herausgabe der Praxisausweise (SMC-B) verantwortlich.
Was tun, wenn SMC-B abläuft oder nicht ECC-fähig ist?
- Bestellen Sie eine neue SMC-B-Karte über das Serviceportal Ihrer KZV und wählen Sie dort Ihren gewünschten Anbieter (z. B. Bundesdruckerei, Medisign etc.) aus.
- Nach Erhalt der Karte und des zugehörigen PIN-Briefes aktivieren Sie die SMC-B-Karte über das Portal Ihres Anbieters. Wie das funktioniert, steht im beiliegenden Schreiben.
- Im Anschluss muss die SMC-B-Karte in Ihr TI-System integriert werden.
Hinweis zu den PINs: SMC-B arbeitet mit einem eigenen PIN. Lesen Sie bitte immer sorgfältig, welche PIN Ihr Praxisverwaltungssystem abfragt.
- Die Freigabe-PIN der SMC-B wird meist nach einem Kartenterminalstart abgefragt.
Was tun, wenn der eHBA abläuft oder nicht ECC-fähig ist?
- Bestellen Sie einen neuen eHBA über das Bestellportal Ihres Anbieters.
- Nach Erhalt der Karte und des zugehörigen PIN-Briefes aktivieren Sie den Ausweis über das Portal ihres Anbieters.
- Pflegen Sie den eHBA anschließend in Ihre Software ein. In Z1 bzw. Z1.Pro finden Sie die Anleitung unter: Praxisorganisation – Stammdaten – Reiter „System“ – Dokumentationen – Reiter „Dokumentationen“ – „Aktivierung eHBA.pdf“.
Bei anderen Praxisprogrammen (z. B. Dampsoft, Ivoris) erfragen Sie das Vorgehen bitte bei Ihrer jeweiligen Programm-Hotline.
Hinweis zu den PINs: eHBA arbeitet mit einem eigenen PIN. Lesen Sie bitte immer sorgfältig, welche PIN Ihr Praxisverwaltungssystem abfragt.
- Die Freigabe-PIN des eHBA wird abgefragt, wenn Sie den eHBA ins Kartenterminal stecken.
- Die Signatur-PIN des eHBA wird abgefragt, wenn Sie Dokumente wie eAU, eRezepte oder EBZ-Pläne signieren.
Haben Sie Probleme oder fühlen sich unsicher? Schicken Sie uns gern einen Serviceauftrag – wir unterstützen Sie bei der Einrichtung in CGM Z1 bzw. CGM Z1.Pro.
Was tun, wenn die gSMC-KT abläuft oder nicht ECC-fähig ist?
Bitte beachten Sie: Auch eine noch gültige gSMC-KT-Karte muss fristgerecht getauscht werden, wenn sie nicht ECC-fähig ist.
- Schritt 1: Prüfen Sie mit dem kostenfreien CGM-Tool, ob Ihre Karte getauscht werden muss.
Download CGM Kartenterminal Servicetool
Über nachfolgende Downloadfunktion können Sie sich das CGM Kartenterminal Servicetool herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass das CGM Kartenterminal Servicetool nur an Windows Rechnern und mit Kartenterminals (nicht mit der CHERRY eGK Tastatur G87-1505) verwendet werden kann. Sollten Sie einen MacOS Rechner bzw. eine CHERRY eGK Tastatur G87-1505 im Einsatz haben, nutzen Sie bitte folgende PDF-Anleitungen.
- Schritt 2: Prüfen Sie Ihren Vertragsstatus bei der CGM Connectivity und lösen eine Bestellung wie folgt aus.
Ob die gSMC-KT-Karten kostenlos ersetzt werden, hängt von Ihrem aktuellen Vertragsstatus bei der CGM Connectivity ab. Dieser wird auf den CGM-Abrechnungen ausgewiesen, die Sie zum Ende eines jeden Quartals erhalten.
- Status Servicepaket-Plus: Sie erhalten die der CGM bekannten Karten kostenfrei. In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an cwAWAQUaEBZdEBwdHRYQBxoFGgcKXRcWMxAUHl0QHB4@nospam – mit Angabe der CGM Kundennummer (auf der CGM Abrechnung), der Kartennummer und der Bitte um kostenfreien Ersatz.
- Status Servicepaket-Betrieb: Sie können die Karten direkt über die S&N Datentechnik beziehen.
Die nächsten Schritte nach Erhalt der neuen gSMC-KT
Die Installation der gSMC-KT-Karten kann über das oben genannte Tool eigenständig durchgeführt werden.
- Schritt 1: Nutzen Sie auch hierfür das oben genannte CGM Kartenterminal Servicetool an einem Windows Rechner (Service-Tool_Setup.exe).
- Schritt 2: Starten Sie das CGM Kartenterminal Servicetool und bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen.
- Schritt 3: Folgen Sie der Anleitung im Servicetool zur Identifikation betroffener Kartenterminals und zum Tausch der Karte/n.
Möchten Sie offene Fragen klären oder die Installation in unsere Hände geben, nutzen Sie gern unser Serviceangebot.
Unser IT-Team kümmert sich vollumfänglich um die Umstellung innerhalb Ihrer Telematik Infrastruktur.
So unterstützt Sie S&N medical
Um möglichen Risiken von vornherein aus dem Weg zu gehen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen IT-Dienstleister. Wir prüfen Ihre gSMC-KT-Karten, klären Fragen rund um Generationen und Fristen und übernehmen auf Wunsch die Beschaffung und komplette Installation.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wir betreuen noch nicht Ihre Telematik?
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. Ines Lipinski
Vertriebsleitung Medizinische Systeme
Tel.: +49 381 24 29 242
hezp7PXs6-bu7MX28Ouo6ODhq+Hg@nospam